Einschulung

Schon beim Kennenlernnachmittag (Mai/Juni) werden die Eltern informiert, wann der 1. Schultag für ihre Kinder ist, nämlich immer am 2. Unterrichtstag im neuen Schuljahr. Es findet eine kleine Einschulungsfeier für alle Eltern, Gäste und die neuen Kinder in der Turnhalle statt. Anschließend geht es mit den neuen LehrerInnen zu einem Kurzunterricht in die Klassenräume. In dieser Zeit haben die Eltern Gelegenheit, sich bei einer Erfrischung auf dem Schulhof kennenzulernen. Danach können sie ihre Kinder in den Klassenräumen besuchen und abholen.


Elternberatung

„Weiterführende Schulen“

  1. Auf dem 1. Klassenpflegschaftsabend Kl. 4 wird Ihnen der Termin mitgeteilt für die Informationsveranstaltung „Weiterführende Schulen“. Diese Veranstaltung wird durchgeführt vom Schulpsychologischen Dienst des Schulamtes für die Stadt Köln und findet hier an unserer Schule statt, gemeinsam auch für die Eltern der Viertklässler der Albert-Schweitzer-Schule. Hier wird allgemein über die unterschiedlichen Schulformen (Gesamtschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und deren Besonderheiten, Anforderungen und Abschlüsse informiert- meist im Verlauf des Oktobers.
  2. Die Klassenlehrer der 4. Klassen laden zu den  Elternsprechzeiten im November zu einer individuellen Elterberatung ein. Lehrer und Eltern tauschen sich aus über den Leistungszustand in den Fächern und über das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes. Sie beraten sich über die weitere Schullaufbahn.
  3. Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis Ende Januar/Anfang Februar erhalten die Kinder eine schriftliche, begründete Grundschulempfehlung zum Übergang zu einer weiterführenden Schule. Diese Empfehlung ist Bestandteil des Zeugnisses und muss bei der Abmeldung zusammen mit einer Zeugniskopie vorgelegt werden. Dieses Gutachten ist als „Empfehlung“ zu verstehen. Der Elternwille entscheidet, an welcher Schulform das Kind weiterlernen soll.
  4. Im Oktober wird in den Grundschulen eine von der Stadt Köln herausgegebene Broschüre über alle Termine von Info-Veranstaltungen, Tage der offenen Tür und Anmeldetermin verteilt.


Elternmitwirkung

Laut Schulgesetz sind die Mitwirkungsorgane der Eltern: die Klassenpflegschaften und die Schulpflegschaft, die sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammensetzt. Hier wird in 2 Sitzungen pro Schuljahr über die Erziehungs- und Unterrichtarbeit der Schule beraten. Die/Der Schulpflegschaftsvorsitzende lädt nach Absprache mit der Schulleitung zu diesen Sitzungen ein. Weiter gibt es noch die Schulkonferenz, die aus drei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrern und drei von der Schulpflegschaft gewählten Eltern gebildet wird. Vorsitz hat hier die Schulleiterin. Die Schulkonferenz kann Anträge der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz beschließen.
"Inoffizielle" Mitwirkung im Förderverein, auf Klassenebene, sei es beim Begleiten von Ausflügen, beim Basteln der Martinslaternen usw. wird sehr gerne gesehen!


Elternsprechzeiten

Die  Elternsprechzeiten – vorgeschrieben sind sie zweimal im Schuljahr – finden in der Hälfte des 1. Schulhalbjahres (November) und in der Hälfte des 2. Schulhalbjahres (April/Mai) statt.  Sie werden frühzeitig darüber unterrichtet, wann genau die Elternsprechzeiten für Ihre Klasse sind und können dann schriftlich mit dem Klassenlehrer einen individuellen Termin festmachen.

Auch außerhalb dieser festgelegten Zeiten nehmen sich  die Lehrer bei Gesprächsbedarf nach vorheriger Anmeldung für Sie Zeit.


Entschuldigungen

Beim Fehlen Ihres Kindes geben Sie bitte am ersten Tag über ein Kind der Klasse Bescheid und entschuldigen es dann schriftlich.