Schon beim Kennenlernnachmittag (Mai/Juni) werden die Eltern informiert, wann der 1. Schultag für ihre Kinder ist, nämlich immer am 2. Unterrichtstag im neuen Schuljahr. Es findet eine kleine Einschulungsfeier für alle Eltern, Gäste und die neuen Kinder in der Turnhalle statt. Anschließend geht es mit den neuen LehrerInnen zu einem Kurzunterricht in die Klassenräume. In dieser Zeit haben die Eltern Gelegenheit, sich bei einer Erfrischung auf dem Schulhof kennenzulernen. Danach können sie ihre Kinder in den Klassenräumen besuchen und abholen.
„Weiterführende Schulen“
Laut Schulgesetz sind die Mitwirkungsorgane der Eltern: die Klassenpflegschaften und die Schulpflegschaft, die sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammensetzt. Hier wird in 2
Sitzungen pro Schuljahr über die Erziehungs- und Unterrichtarbeit der Schule beraten. Die/Der Schulpflegschaftsvorsitzende lädt nach Absprache mit der Schulleitung zu diesen Sitzungen ein.
Weiter gibt es noch die Schulkonferenz, die aus drei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrern und drei von der Schulpflegschaft gewählten Eltern gebildet wird. Vorsitz hat hier die
Schulleiterin. Die Schulkonferenz kann Anträge der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz beschließen.
"Inoffizielle" Mitwirkung im Förderverein, auf Klassenebene, sei es beim Begleiten von Ausflügen, beim Basteln der Martinslaternen usw. wird sehr gerne gesehen!
Die Elternsprechzeiten – vorgeschrieben sind sie zweimal im Schuljahr – finden in der Hälfte des 1. Schulhalbjahres (November) und in der Hälfte des 2. Schulhalbjahres (April/Mai) statt. Sie werden frühzeitig darüber unterrichtet, wann genau die Elternsprechzeiten für Ihre Klasse sind und können dann schriftlich mit dem Klassenlehrer einen individuellen Termin festmachen.
Auch außerhalb dieser festgelegten Zeiten nehmen sich die Lehrer bei Gesprächsbedarf nach vorheriger Anmeldung für Sie Zeit.
Beim Fehlen Ihres Kindes geben Sie bitte am ersten Tag über ein Kind der Klasse Bescheid und entschuldigen es dann schriftlich.